Landgericht entscheidet nach fast 3 Monaten: Die Razzia war rechtswidrig!

Die Razzia gegen uns vom 1. März 2023 war rechtswidrig. Trotzdem steht der Staat steht nicht auf unserer Seite, egal was das Landgericht entscheidet!

In unserem ersten Statement zur Razzia könnt ihr mehr zu den Hintergründen erfahren: https://www.oat-augsburg.de/2023/03/02/polizei-stuermt-oat-plenum-wegen-kampf-gegen-afd/

Entscheidung des Landgerichts Augsburg

Das Landgericht Augsburg entschied am 15. Mai, dass die Razzia gegen uns, das Offene Antifaschistische Treffen Augsburg, rechtswidrig war. Alle beschlagnahmten Gegenstände müssen uns umgehend ausgehändigt werden.

Aus den bereits länger vorliegenden Ermittlungsakten zur Razzia geht heraus, dass der Augsburger Staatsschutz keine Beweise gegen uns in der Hand hatte. Der Staatsschutz versuchte deshalb, einen hinreichenden Verdacht aus der Parole „AfD angreifen!“ zu konstruieren. Dieser Spruch ist auf einem unserer Spruchbanner zu lesen und wurde beim Angriff auf das AfD-Ehepaar Mailbeck vor deren Wohnung und Arbeitsplatz gesprüht. Dabei handelt es sich um eine schon lange etablierte kämpferische Parole in der antifaschistischen Bewegung, die von vielen verschiedenen Gruppen verwendet wird.

Das Landgericht hat hervorgehoben, dass die Durchsuchung eines offenen Treffens zwangsläufig Unbeteiligte treffen muss und es äußerte Zweifel daran, ob das Outing der AfDler*innen mit dem Vorwurf des „Gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten“ überhaupt kriminalisiert werden darf, während es den vom Staatsschutz konstruierten Zusammenhang mit der Parole auch für nicht haltbar erklärte.

Was hat das zu bedeuten?

Wir und der Bundesvorstand der Roten Hilfe verstehen die wiederholten brutalen Angriffe auf uns und die linke Bewegung in Augsburg auch als Experimente seitens des Repressionsapparates. Man möchte die Grenzen des Machbaren immer weiter aushebeln und nimmt sich dafür die noch jungen Strukturen vor Ort her. Diesen Versuchen konnte man nun auf juristischer Ebene ein Bein stellen und das ist ein Sieg, den wir nicht zuletzt der enormen landesübergreifenden Solidarität zu verdanken haben. Dieses Urteil bedeutet einen Rückschlag für die rechtsbeugerische Praxis des Staatsschutzes, linke Aktivist*innen und Organisationen in Augsburg mit Durchsuchungen und Verfahren zu überziehen. Zuletzt geschehen bei Fridays for Future Augsburg, dem Klimacamp Augsburg und der Roten Jugend Schwaben. Der kreativen Beweisfindung der Augsburger Justiz muss langfristig ein Riegel vorgeschoben werden.

Weitermachen, denn der Staat steht nicht auf unserer Seite, egal was das Landgericht entscheidet!

Repressionen verfolgen das Ziel der Spaltung und Einschüchterung. Dem begegneten wir mit einer ungebrochenen Solidarität und Konsequenz in unserer Arbeit. Mit Stolz können wir sagen: Wir gehen gestärkt aus dieser Geschichte raus!

Vergessen wir nicht, dass sich die zunehmende Repression gegen Antifaschist*innen auch in einen bundesweiten Trend einordnen lässt. Bald schon steht Linas Verurteilung mit bis zu 7 Jahren Haft an. Jo, Dy, Findus und viele weitere politische Gefangene sitzen weiterhin in Haft. Die nächsten Hafturteile stehen auch schon in Stuttgart aus und im Zuge des Wahlkampfes in der Türkei wurden auch kurdische Genoss*innen in der BRD vermehrt in Haft genommen.

Wir lassen uns nicht unterkriegen! Wir haben das einzig Richtige getan: Weitermachen und uns in unserer Arbeit nicht einschränken lassen! Niemand ist weggebrochen, alle machen weiter – und zwar noch konsequenter!

Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht!

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